Eckdaten
Die Antragsfrist ist ausgelaufen. Es können keine Anträge mehr bei IMPULS gestellt werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle Amateurmusikensembles aus ländlichen oder strukturschwachen urbanen Räumen mit regelmäßiger Aktivität in den letzten Jahren. Ensembles müssen Nachweise erbringen, dass sie mindestens seit 2018 und 2019 vor Ort tätig waren.
Antragstellende von Neugründungen oder Ausgründungen müssen ihre Aktivitäten in den beiden letzten Jahren vor Antragstellung sowie ihre Planungen nachvollziehbar darlegen.
Ebenfalls antragsberechtigt sind Kreisverbände, wenn ihr Projekt mindestens 10 Mitgliedsensembles zugutekommt. Die Kreisverbände müssen plausibel beschreiben können, wie ihre Mitgliedsensembles in das Projekt integriert sind.
Alle nicht überwiegend öffentlich finanzierten Trägerstrukturen von aktiven Amateurmusikensembles (Vereine, Stiftungen, gGmbH, GmbH, UG, GbR etc.) sind antragsberechtigt, wenn ihr Sitz und ihre zentrale Tätigkeit in einem der folgenden Räume liegt:
Ländliche Räume
deutsche Kommunen mit maximal 35.000 Einwohner*innen. Ausnahmen können nach Absprache zugelassen werden, wenn plausibel die Zugehörigkeit zum ländlichen Raum erläutert wird.
Strukturschwache urbane Räume
strukturschwache deutsche Kommunen mit mehr als 35.000 Einwohner*innen.
Die Strukturschwäche muss plausibel dargelegt werden. Dafür kann eine (oder mehrere) der folgenden Kennzahlen angeführt werden, sofern diese unter dem Landes- oder Bundesdurchschnitt liegen:
- Arbeitslosen- oder Unterbeschäftigungsquote
- Bruttoinlandsprodukt je erwerbstätiger Person
- Wahlbeteiligung
- Anteil Schulabgänger*innen ohne ersten allgemeinbildenden Abschluss
- Demographische Entwicklung, etwa Bevölkerungsrückgang, Vereinsschwäche oder Überalterung
- Ausbau von Verkehrsanbindungen und baulicher Infrastruktur
Wie funktioniert die Förderung?
Pro Antragsteller*in werden maximal zwei Anträge aus diesem Programm bewilligt. Wenn ein Ensemble schon einmal von IMPULS gefördert wurde, kann es sich ein weiteres Mal bewerben. Wichtig hierbei ist, dass es sich nicht um dasselbe Projekt handelt. Des Weiteren ist zu beachten, dass sich bei Projekten aus den Modulen A bis C die Bewilligungszeiträume nicht überschneiden.
- Eigenanteil: 10 % der Antragssumme, ehrenamtliche Arbeit darf einberechnet werden (Ausnahme: Modul D (Luftfilter), hier ist der Eigenanteil rein finanziell zu erbringen)
- Förderhöhe für Ensembles: 2.500-20.000 EUR
- Förderhöhe Modul D: 1.000 EUR – 5.310 EUR, max. Anschaffungswert eines Einzelgegenstand 2.950 EUR
- Max. Förderhöhe bei Kreisverbänden: 150.000 EUR
- Fördervolumen gesamt: 26,7 Mio. Euro
- Fördermittelgeber: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Rahmen von NEUSTART KULTUR
- Förderfähig: z.B. Honorare, Sachausgaben sowie Weiterbildungen
- Antragsverfahren: Die Antragsfrist ist abgelaufen
- Anzahl geförderter Projekte (Stand 28. März 2023): 2010
- Förderquote: über 70%
Fördermodule: Welche Projekte werden gefördert?
Im Online-Antrag werden Sie gebeten, Ihr Projekt in eines oder in mehrere der folgenden vier Module einzuordnen. Die Einordnung in die Module spielt für die Bewertung Ihres Antrags durch die Jury keine Rolle. Diese Module sollen Ihnen lediglich Anregungen für Ihre Projektgestaltung bieten.
Wie finde ich eine Projektidee?
Sie wünschen sich Anregungen zur Entwicklung Ihrer Projektidee? Unter dem Menüpunkt „Tipps“ finden Sie zahlreiche Ratschläge, die Ihnen dabei helfen sollen, Ihre Vision zu verwirklichen.
Zudem stellen wir unter „Projektberichte“ Beispiele von bereits geförderten Projekten vor. Kopieren ist erlaubt!